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   OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15   

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OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15 (https://dejure.org/2020,1314)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.01.2020 - 1 LB 47/15 (https://dejure.org/2020,1314)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 1 LB 47/15 (https://dejure.org/2020,1314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    VwVG § 10; VwVG § 13
    Kosten einer Ersatzvornahme - Ersatzvornahme; gestrecktes Verfahren; Kosten der Ersatzvornahme; Sofortvollzug; Vollstreckung; Vollstreckungsvoraussetzungen;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVG § 10 ; VwVG § 13
    Ersatzvornahme; gestrecktes Verfahren; Kosten der Ersatzvornahme; Sofortvollzug; Vollstreckung; Vollstreckungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de

    VwVG § 10 ; VwVG § 13
    Geltendmachung der Kosten einer Ersatzvornahme bei fehlender Bestandskraft der Grundverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1374
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Voraussetzung für den Erstattungsanspruch nach § 10 VwVG ist die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81, juris Rn. 12; Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG , VwZG , 11. Aufl. 2017, § 10 Rn. 12).

    Die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme hängt regelmäßig davon ab, dass ein unanfechtbarer bzw. vollziehbarer, auf Vornahme einer Handlung gerichteter Verwaltungsakt (Grundverwaltungsakt) sowie eine wirksame Androhung und ein wirksamer Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme vorliegen, vgl. §§ 6 Abs. 1, 13, 14 Satz 1, 15 Abs. 1 VwVG (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81, juris Rn. 12).

    Zwar kommt es in den Fällen, in denen diese Verwaltungsakte bereits bestandskräftig (und nicht nichtig) sind, für die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (und damit auch des Kostenbescheids) nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit von Grundverfügung, Androhung und Festsetzung an (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08, juris Rn. 12 m.w.N; BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81, juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1995 - 10 S 3057/94

    Zum Abfallbegriff im Falle unsortierten Bauschutts; Bestimmtheit einer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Fehlt eine Fristsetzung, so ist die Androhung rechtswidrig (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.01.1995 - 10 S 3057/94, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Denn dieses Zeitfenster ergab sich für den Kläger erst nachträglich; er konnte sein Verhalten daran nicht orientieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.01.1995 - 10 S 3057/94, juris Rn. 10).

  • VG Bremen, 24.02.2011 - 5 V 22/11

    Rechtmäßigkeit einer strompolizeilichen Verfügung und deren Vollstreckung

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Mit Beschluss vom 24.02.2011 lehnte das Verwaltungsgericht einen am 10.02.2011 gestellten weiteren Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche des Klägers vom 25.11.2010, vom 29.11.2010 und vom 03.12.2010 ( 5 V 22/11) ab.

    Das Verwaltungsgericht Bremen habe zudem in seinem Eilbeschluss vom 24.02.2011 im Verfahren 5 V 22/11 noch selbst ausgeführt: "Dem Antragsteller war zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung des Sand-Bauschuttmaterials gesetzt worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95

    Heranziehung zu den Kosten einer rechtmäßig erfolgten Ersatzvornahme nach

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Die Frage, ob die Behörde vielleicht auch im Wege des Sofortvollzugs hätte vorgehen können und daher eine Fristsetzung (sowie die Grundverfügung, die Androhung und die Festsetzung) entbehrlich gewesen wäre, stellt sich daher vorliegend schon nicht (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.02.1996 - 8 S 1887/95, juris Rn. 46: "Von ihr [der Androhung] kann unter den besonderen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 VwVG abgesehen werden; dies setzt aber auch voraus, dass die Behörde diesen Weg ausdrücklich wählt.").
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Zwar kommt es in den Fällen, in denen diese Verwaltungsakte bereits bestandskräftig (und nicht nichtig) sind, für die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme (und damit auch des Kostenbescheids) nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit von Grundverfügung, Androhung und Festsetzung an (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08, juris Rn. 12 m.w.N; BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.01.2012 - 7 C 5/11, juris Rn. 23 ff. m.w.N.) setzt die zwangsweise Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Pflichten im Wege der Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich den vorherigen Erlass eines Verwaltungsakts voraus.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Dabei kann offen bleiben, o b in solchen Fällen eine Fristsetzung tatsächlich analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit der Festsetzung des Zwangsmittels (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1996 - 4 B 100/96, juris Rn. 14 f.) entbehrlich wäre (so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.1997 - 6 L 6340/95, juris Rn. 7 ff. und VG Neustadt, Urt. v. 05.12.2017 - 5 K 564/17.NW, juris Rn. 26 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1996 - 10 A 3363/92

    Ordnungspflichtiger; Ordnungsbehörde; Ordnungsverfügung; Abbruch eines

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Die Voraussetzungen der Vollstreckung würden damit rückwirkend entfallen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 04.11.1996 - 10 A 3363/92, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95

    Kostenerstattungsanspruch; Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Dabei kann offen bleiben, o b in solchen Fällen eine Fristsetzung tatsächlich analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit der Festsetzung des Zwangsmittels (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1996 - 4 B 100/96, juris Rn. 14 f.) entbehrlich wäre (so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.1997 - 6 L 6340/95, juris Rn. 7 ff. und VG Neustadt, Urt. v. 05.12.2017 - 5 K 564/17.NW, juris Rn. 26 f.).
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15
    Dabei kann offen bleiben, o b in solchen Fällen eine Fristsetzung tatsächlich analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit der Festsetzung des Zwangsmittels (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1996 - 4 B 100/96, juris Rn. 14 f.) entbehrlich wäre (so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.1997 - 6 L 6340/95, juris Rn. 7 ff. und VG Neustadt, Urt. v. 05.12.2017 - 5 K 564/17.NW, juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 54.91
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 2901/19

    Streit um die Höhe einer Kostenfestsetzung im Rahmen einer

    Ebenso offenlassend: OVG NRW, Urteil vom 8. April 2014 - 2 A 371/13 -, juris Rn. 63; die Möglichkeit "nötigenfalls (wie ausnahmsweise) vom gestreckten Verfahren zum sofortigen Vollzug übergehen und umgekehrt" bejahend: App/ Wettlaufer/Klomfass, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 6. Auflage 2019 Kap. 30 Rn.39 f.; ablehnend OVG Bremen, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 1 LB 47/15 -, juris Rn. 70 (wegen der Formenstrenge der Verwaltungsvollstrekkung sowie der Einräumung von Ermessen bei der Verfahrenswahl).
  • OVG Bremen, 12.05.2021 - 1 LA 80/19

    Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern - Zulassungsantrag -

    Zwar kann sich die Behörde zur Überzeugung des Senats nicht nachträglich - nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens - auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Sofortvollzugs im Sinne des § 11 Abs. 2 BremVwVG berufen; zulässig bleibt es allenfalls, im Laufe eines gestreckten Verfahrens auf den Sofortvollzug nach § 11 Abs. 2 BremVwVG überzuwechseln (OVG Bremen, Urt. v. 04.12.2019 - 1 LB 47/15, juris Rn. 70; so auch OVG Saarland, Beschl. v. 24.04.2018 - 2 A 505/17, juris Rn. 21).

    Geht die Behörde im gestreckten Verfahren vor, erlässt eine Grundverfügung und droht sodann fehlerhaft die Ersatzvornahme an, kann sie sich nicht im Nachhinein auf ein hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten berufen (OVG Bremen, Urt. v. 04.12.2019 - 1 LB 47/15, juris Rn. 70).

    Zwar kann sich das Vorgehen der Behörde im Wege des Sofortvollzugs als unverhältnismäßig erweisen, wenn ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Durchführung des gestreckten Verfahrens bestanden hätte (OVG Bremen, Urt. v. 04.12.2019 - 1 LB 47/15, juris Rn. 73).

  • VG Bremen, 12.07.2022 - 2 K 1849/20

    Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in einem Fußballstadion,

    Auch das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dies in jüngerer Zeit dann verlangt, wenn sich der Grundverwaltungsakt vor Eintritt der Bestandskraft erledigt (OVG Bremen, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 1 LB 47/15 -, juris Rn. 61; kritisch: Hebeler, JA 2021, 85 ).
  • VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17

    Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und

    Damit unterscheidet sich die Konstellation nicht von der Prüfung des Kostenbescheides für vollstreckte Maßnahmen, bei der nach zutreffender Ansicht die Rechtmäßigkeit des Grund-Verwaltungsaktes mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Absatz 4 GG ebenfalls Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 04.12.2019 - 1 LB 47/15 -, juris Rn. 61; VG Würzburg, Urt. v. 07.10.2020 - W 6 K 19.1327 -, juris Rn. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2023 - 2 LZ 505/20

    Rechtsaufsicht über Gemeinden; Ersatzvornahme; Erfordernis der vorherigen

    Aus der vom Beklagten zitierten Rechtsprechung des OVG Bremen (Urteil vom 04.12.2019 - 1 LB 47/15 -), die sich auf die Fristsetzung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) bezieht und sie gerade nicht für entbehrlich hält, kann der Beklagte nichts für sich herleiten.
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